Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages: 

  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung schriftlich gebucht und vom Gastgeber bestätigt worden ist, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist. 
  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 
  • Der Anbieter (das Anwesen IRLACHER-HOF) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten. 
  • Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. 
  • Wir bitten Sie um Verständnis, dass keinerlei Tiere nach vorheriger Rücksprache in unserem Haus aufgenommen werden.
  • Das Rauchen in den Wohnungen ist nicht gestattet.

2. An- und Abreise: 

Die Ferienwohnungen stehen zur Anreise wochentags ab 14 Uhry34, sonntags ab 16 Uhr zur Verfügung. Abweichende Anreisezeiten bitten wir mit dem Gastgeber vor Anreise abzusprechen. Wir bitten die Ferienwohnungen am Abreisetag bis 10.00 Uhr freizugeben.

3. Leistung, Preise:

Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistung ist nicht möglich. Bei vorzeitiger Abreise bzw. verspäteter Ankunft wird der Wohnungspreis excl. Kurtaxe in Rechnung gestellt.

4. Stornierung durch den Gast:

  • Stornierungen bitte unverzüglich schriftlich mitteilen. Bei bestätigten Buchungen behalten wir uns vor, bei Ferienwohnungen 90% des Mietpreises ohne Nebenkosten (Kurtaxe) zuzüglich Stornokosten i.H. von EURO 30,00 pro Wohneinheit zu berechnen, wenn eine Weitervermietung nicht möglich ist. Bei vorzeitiger Abreise ist der gesamt gebuchte Aufenthalt zur sofortigen Zahlung fällig und Rückvergütung nur bei Weitervermietung möglich. Stornokosten in diesem Falle mindestens 30% des Reisepreises. 
  • Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Reisen in Deutschland.

6. Sachschaden - Schäden an Einrichtungen: Haftung

Die von Gästen verursachten Schäden müssen sofort beim Gastgeber gemeldet und vor Abreise bei uns bezahlt werden. Wir nehmen keine Abrechnungen mit Haftpflichtversicherungen vor. Der Schadenverursacher ist der Schuldner.

7. Gerichtsstand:

Laufen